BGH 2. Strafsenat Beschluss

Verwerfung der Revision und Kostenbeschwerde in Strafsache KI-Titel

BGH, Beschluss vom 3. Juni 2025 - 2 StR 122/25

Strafrecht Revision verworfen

Tenor

1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 8. November 2024 wird als unbegründet verworfen.

2. Die sofortige Beschwerde des Angeklagten gegen die Kostenentscheidung des vorbezeichneten Urteils wird verworfen.

3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seiner Rechtsmittel zu tragen.

Gründe

1

1. Die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben (§ 349 Abs. 2 StPO).

2

2. Die Kostenbeschwerde war zu verwerfen, da die im angefochtenen Urteil enthaltene Kostenentscheidung dem Gesetz entspricht (§ 465 Abs. 1 Satz 1 StPO). Menges Meyberg Grube Schmidt Lutz