LG Krefeld – 6 T 400/03
Zivilrecht Abgeändert
Tenor
wird der Beschluss der Kammer vom 18.08.2003 wegen offensichtlicher Unrichtigkeit gemäß § 319 ZPO dahingehend abgeändert, dass das angegebene Aktenzeichen des Amtsgerichts Kempen mit 15 M 398/03 angegeben und im Tenor statt „Beschluss des Amtsgerichts Krefeld“ „Beschluss des Amtsgerichts Kempen“ aufgenommen wird.