Für die Bearbeitung von "Anzeigen" gegen Gerichte anderer Gerichtsbarkeiten sowie gegen Verwaltungsbehörden …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Für die Bearbeitung von "Anzeigen" gegen Gerichte anderer Gerichtsbarkeiten sowie gegen Verwaltungsbehörden ist der Rechtsweg zu den Gerichten der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht gegeben.