VG Halle · Sachsen-Anhalt 7. Kammer Beschluss

Streitwertfestsetzung bei Nebenbestimmungen virtueller Automatenspiele KI-Titel

Streitwert · Glücksspielrecht · Verwaltungsverfahren · GKG · Ermessen

Verwaltungsrecht

Tenor

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 50.000 EUR festgesetzt.

Gründe

1

Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 GKG. Hiernach ist im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, soweit nichts anderes bestimmt ist, der Streitwert nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen. In glücksspielrechtlichen Verfahren bezüglich einzelner Nebenbestimmungen eines Erlaubnisbescheides zur Veranstaltung virtueller Automatenspiele schätzt das Gericht die Bedeutung für den Glücksspielanbieter regelmäßig auf den im Tenor festgesetzten Betrag.