Unterlassung von Beratungshandeln vor Verwaltungsgerichtsverfahren KI-Titel
Unterlassungsklage · Beratungspflicht · Verwaltungsverfahren · Ordnungsgeld · Vorläufige Vollstreckbarkeit
Tenor
1. Der Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von EUR 250.000,-, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu unterlassen,
sich im geschäftlichen Verkehr gegenüber seinen Kundinnen/Kunden vor Erhebung einer Klage beim Verwaltungsgericht Hamburg bzw. im vorangehenden Widerspruchsverfahren als Berater über Möglichkeiten des rechtlichen Vorgehens für ihren Fall zur Verfügung zu stellen.
2. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. [Beschluss] Der Streitwert wird endgültig auf 30.000,00 € festgesetzt.