EuG Vierte Kammer Beschluss

Kohäsionsfonds – Verordnung (EG) Nr. 1164/94

Serviço Intermunicipalizado de Gestão de Resíduos do Grande Porto (Lipor) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Nichtigkeitsklage – Kohäsionsfonds – Verordnung (EG) Nr. 1164/94 – Kürzung eines Zuschusses – Kein unmittelbares Betroffensein – Unzulässigkeit

Europarecht Nichtigkeitsklage

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Der Serviço Intermunicipalizado de Gestão de Resíduos do Grande Porto (Lipor) trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2006) 5008 der Kommission vom 17. Oktober 2006 über die Kürzung des Zuschusses des Kohäsionsfonds für bestimmte Vorhaben betreffend die Verbrennungsanlage für städtische Haushaltsabfälle der Region Porto