VGH Hessen 1. Senat Urteil LS

Eine Klage ist unbegründet, wenn sie nach einem verspäteten Widerspruch, der nicht beschieden sondern als …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Eine Klage ist unbegründet, wenn sie nach einem verspäteten Widerspruch, der nicht beschieden sondern als Dienstaufsichtsbeschwerde behandelt worden ist, erhoben wurde.

2. Zur Erörterungspflicht des Vorsitzenden.