EuG Zweite erweiterte Kammer Beschluss

Vorläufiger Rechtsschutz – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs

Fondazione Opera S. Maria della Carità gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Vorläufiger Rechtsschutz – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Zulässigkeit

Europarecht Anträge zurückgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Rechtssachen T-234/00 R, T-235/00 R und T-283/00 R werden von den übrigen in den Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 2. Juli 2008 einbezogenen Rechtssachen abgetrennt, bleiben jedoch untereinander verbunden.

2. Die Anträge auf einstweilige Anordnungen werden zurückgewiesen.

3. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Verfahren

Verfahrensbeteiligte anzeigenVerfahrensbeteiligte ausblenden

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung 2000/394/EG der Kommission vom 25. November 1999 über die Maßnahmen, die Italien aufgrund der Gesetze Nr. 30/1997 und Nr. 206/1995 in Form von Sozialbeitragsermäßigungen und -befreiungen zugunsten der Unternehmen im Stadtgebiet von Venedig und Chioggia durchgeführt hat (ABl. L 150, S. 50)