Zur Frage, ob ein Gebäude trotz bestandskräftiger Abrißverfügung als vorhandene Bebauung anzusehen ist, weil …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Zur Frage, ob ein Gebäude trotz bestandskräftiger Abrißverfügung als vorhandene Bebauung anzusehen ist, weil die Bauaufsichtsbehörde kein Konzept zur Bereinigung gehäufter baurechtswidriger Zustände hat.