AG Bonn · Nordrhein-Westfalen Beschluss

Zuständigkeit bei Freigabe eines DSL-Ports KI-Titel

örtliche Zuständigkeit · Erfüllungsort · DSL-Anschluss · Unternehmenssitz

Miet- und Kaufrecht

Tenor

Es soll nicht ohne mündliche Verhandlung entschieden werden.

Termin wird nur auf Antrag bestimmt.

Gründe

2

Es wird darauf hingewiesen, dass das Amtsgericht Bonn örtlich unzuständig sein dürfte.

3

Der Erfüllungsort für die Freigabe eines DSL-Port ist der Sitz des Unternehmens, also der Antragsgegnerin.

4

Die Freigabe hat am Sitz des Unternehmens zu erfolgen und nicht dort, wo sich der körperliche Anschluss befindet.

5

Es wird anheimgestellt, die Abgabe an das zuständige Gericht zu beantragen.