Folgt der Unterhaltsverpflichtete seiner neuen Lebensgefährtin in deren Heimatland und verdient er dort …
Familienrecht
Leitsatz
Folgt der Unterhaltsverpflichtete seiner neuen Lebensgefährtin in deren Heimatland und verdient er dort deutlich weniger als in Deutschland, so kann dies eine Anrechnung fiktiven Einkommens auslösen.