OLG Oldenburg · Niedersachsen Beschluss LS

Folgt der Unterhaltsverpflichtete seiner neuen Lebensgefährtin in deren Heimatland und verdient er dort …

Familienrecht

Leitsatz

Folgt der Unterhaltsverpflichtete seiner neuen Lebensgefährtin in deren Heimatland und verdient er dort deutlich weniger als in Deutschland, so kann dies eine Anrechnung fiktiven Einkommens auslösen.