Widerspruch gegen Markenanmeldung wegen Verwechslungsgefahr KI-Titel
Markenrecht · Verwechslungsgefahr · HABM · Widerspruchsverfahren
Europarecht Klage abgewiesen
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Charlott SARL trägt die Kosten mit Ausnahme der Kosten der Streithelferin.
3. Die Charlo – Confecções para Homens, Artigos de Lã e Outros SA trägt ihre eigenen Kosten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 24. April 2006 (Sache R 223/2005-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Charlo – Confecções para Homens, Artigos de Lã e Outros SA und der Charlott SARL
Angaben zur Rechtssache
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