EuG Dritte Kammer Urteil zitiert von 4

Widerspruch gegen Markenanmeldung wegen Verwechslungsgefahr KI-Titel

Markenrecht · Verwechslungsgefahr · HABM · Widerspruchsverfahren

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Charlott SARL trägt die Kosten mit Ausnahme der Kosten der Streithelferin.

3. Die Charlo – Confecções para Homens, Artigos de Lã e Outros SA trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 24. April 2006 (Sache R 223/2005-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Charlo – Confecções para Homens, Artigos de Lã e Outros SA und der Charlott SARL

Angaben zur Rechtssache

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