LG Bonn · Nordrhein-Westfalen 5. Zivilkammer des Landgerichts Beschluss zitiert von 1

LG Bonn – 5 T 55/18

Zivilrecht Beschwerde zurückgewiesen

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Schuldners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Euskirchen vom 17.04.2018 - Az. 17-467621-02-N wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses kostenpflichtig zurückgewiesen.