LG Bochum · Nordrhein-Westfalen Anerkenntnisurteil

Zahlung von Gehaltsansprüchen mit Zinsen KI-Titel

Gehaltsanspruch · Zinsen · Anerkenntnisurteil · Vorläufige Vollstreckbarkeit · Kostenverteilung

Zivilrecht

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 32.725,00 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 15.08.2012 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Gründe

1

Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.