OLG Oldenburg · Niedersachsen Urteil LS

Die für den Unterhalt geschiedener Ehegatten geltenden Maßstäbe sind nicht auf die Ermittlung der …

Familienrecht

Leitsatz

Die für den Unterhalt geschiedener Ehegatten geltenden Maßstäbe sind nicht auf die Ermittlung der Leistungsfähigkeit und die Bemessung des Verwandtenunterhaltes nach § 1603 Abs. 1 BGB anzuwenden. Damit ist auch die Anwendung der einschlägigen Unterhaltsrichtlinien und -tabellen ausgeschlossen.