AG Gelsenkirchen · Nordrhein-Westfalen Beschluss

Abwehr von Ansprüchen nach Rückgabe der Mietwohnung KI-Titel

Mietverhältnis · Beratungshilfe · Rückgabe der Wohnung · Anspruchsabwehr · Angelegenheitszusammenhang

Miet- und Kaufrecht

Tenor

Den Antragstellern wird Beratungshilfe bewilligt.

Gründe

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Diese Angelegenheit betrifft die Abwehr von Ansprüchen im Zusammenhang mit der erfolgten Rückgabe der Mietwohnung.

3

Die früher im Rahmen der Beratungshilfe geltend gemachten Angelegenheiten betrafen zwar allesamt das Mietverhältnis, hatten aber zeitlich zurückliegende und andersartige Angelegenheiten zum Gegenstand.

4

Allein das Mietverhältnis mit seinen zahlreichen Komplikationen kann nicht die Klammer sein, die alle diese - auch zeitlich abgegrenzten - Streitigkeiten zu einer einzigen Angelegenheit macht.