Die Grenzen der Nachbearbeitungspflicht des Versicherers bestimmen sich nach Zumutbarkeitsgesichtspunkten.
Zivilrecht
Leitsatz
Die Grenzen der Nachbearbeitungspflicht des Versicherers bestimmen sich nach Zumutbarkeitsgesichtspunkten. Dabei sind auch wirtschaftliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen.