ArbG Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen Beschluss zitiert von 1

Versetzung aus sachlichen Gründen als dringend erforderlich festgestellt KI-Titel

Versetzung · sachliche Gründe · dringende Erforderlichkeit · Arbeitsverhältnis · feststellende Klage

Arbeitsrecht Anträge zurückgewiesen

Tenor

1. Es wird festgestellt, dass die am 01.09.2022 vorläufig durchgeführte Versetzung des Arbeitnehmers Herr D. aus sachlichen Gründen dringend erforderlich war.

2. Im Übrigen werden die Anträge sowie die Wideranträge zurückgewiesen.

Gründe

2

Es wird festgestellt, dass die am 01.09.2022 vorläufig durchgeführte Versetzung des Arbeitnehmers Herr D. aus sachlichen Gründen dringend erforderlich war.