OLG Köln · Nordrhein-Westfalen 26. Zivilsenat Beschluss

Kostenverteilung bei sofortiger Beschwerde KI-Titel

Kostenverteilung · Beschwerde · Zivilprozessrecht

Zivilrecht Beschwerde zurückgewiesen

Tenor

Die sofortige Beschwerde der beschwerdeführenden Person gegen den Beschluss des Landgerichts Bonn vom 16. August 2021 (Az. 15 O 387/20) wird aus den zutreffenden und nicht ergänzungsbedürftigen Gründen des angefochtenen Beschlusses zurückgewiesen, die durch das Beschwerdevorbringen nicht entkräftet werden,

Die beschwerdeführende Person hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Gründe

1

Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.