Kostenverteilung bei sofortiger Beschwerde KI-Titel
Kostenverteilung · Beschwerde · Zivilprozessrecht
Zivilrecht Beschwerde zurückgewiesen
Tenor
Die sofortige Beschwerde der beschwerdeführenden Person gegen den Beschluss des Landgerichts Bonn vom 16. August 2021 (Az. 15 O 387/20) wird aus den zutreffenden und nicht ergänzungsbedürftigen Gründen des angefochtenen Beschlusses zurückgewiesen, die durch das Beschwerdevorbringen nicht entkräftet werden,
Die beschwerdeführende Person hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Gründe
1
Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.