Zulässigkeit der Beschwerde gegen Beschluss zur Gebührenfreiheit KI-Titel
Beschwerde · Gebührenfreiheit · GKG · Zulässigkeit · Rechtsmittel
Zivilrecht Beschwerde zurückgewiesen
Tenor
Die Beschwerde des Gläubigers gegen den Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück vom 23.11.2011,wird zurückgewiesen.
Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
Gründe
1
Die weitere Beschwerde gemäß § 66 Abs. 4 GKG ist nur zulässig, wenn das Landgericht sie zugelassen hat, was nicht der Fall ist. Eine außerordentliche Beschwerde ist ebenfalls nicht gegeben (vgl. BGHZ 150, 133 ff.)