Eine früher geförderte ersetzende Ausbildung nach § 5 Abs 2 S 1 Nr 2 BAföG steht der Förderung einer …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Eine früher geförderte ersetzende Ausbildung nach § 5 Abs 2 S 1 Nr 2 BAföG steht der Förderung einer ergänzenden Auslandsausbildung nach § 5 Abs 2 S 1 Nr 1 BAföG im Rahmen des § 16 Abs 1 S 1 BAföG nicht entgegen.