Eine Abfallbeseitigungsanlage, für die keine Genehmigung besteht und für die auch keine Genehmigung zulässig …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Eine Abfallbeseitigungsanlage, für die keine Genehmigung besteht und für die auch keine Genehmigung zulässig wäre, ist in ihrem Bestand nicht geschützt. Daher kann sie gemäß § 8 AbfG untersagt werden.