OVG Niedersachsen Urteil LS

Eine Abfallbeseitigungsanlage, für die keine Genehmigung besteht und für die auch keine Genehmigung zulässig …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Eine Abfallbeseitigungsanlage, für die keine Genehmigung besteht und für die auch keine Genehmigung zulässig wäre, ist in ihrem Bestand nicht geschützt. Daher kann sie gemäß § 8 AbfG untersagt werden.