Wirkungslosigkeit des Endurteils und Kostenverteilung KI-Titel
Wirkungslosigkeit · Kostenverteilung · Berufungsverfahren
Zivilrecht
Tenor
1. Das Endurteil des LG Ellwangen, Az. 5 O 8/21, ist wirkungslos.
2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen zu tragen.
3. Streitwert für das Berufungsverfahren: bis 6.000 €
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