Zur Frage, der Errichtung einer Garage an der Nachbargrenze (st. Rspr.).
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Zur Frage, der Errichtung einer Garage an der Nachbargrenze (st. Rspr.).
2. Wenn in einem Wohngebiet mit zweigeschossiger offener Bauweise die rückwärtigen Teile der Grundstücke der Ruhe und Erholung der Bewohner dienen, kann die Errichtung einer Garage im rückwärtigen Teil des Gartens den Zielen der Rechtsgaragenordnung widersprechen.
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