BayObLG Berichtigungsbeschluss
Berichtigung des Entscheidungsdatums KI-Titel
Schreibversehen · ZPO § 319 · Berichtigungsbeschluss
Zivilrecht
Tenor
Der Senatsbeschluss mit dem Datum „6. Februar 2022“ wird dahingehend berichtigt, dass das Entscheidungsdatum der 6. Februar 2023 ist.
Gründe
1 Es liegt ein offensichtliches Schreibversehen vor (§ 319 ZPO).