BayObLG Berichtigungsbeschluss

Berichtigung des Entscheidungsdatums KI-Titel

Schreibversehen · ZPO § 319 · Berichtigungsbeschluss

Zivilrecht

Tenor

Der Senatsbeschluss mit dem Datum „6. Februar 2022“ wird dahingehend berichtigt, dass das Entscheidungsdatum der 6. Februar 2023 ist.

Gründe

1

Es liegt ein offensichtliches Schreibversehen vor (§ 319 ZPO).