Vorübergehende Verwendung von Behältern
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften
Vorübergehende Verwendung von Behältern – Nichtigkeitsklage – Rechtsgrundlage
Europarecht
Gründe
++++
Generalanwalt Carl Otto Lenz hat seine Schlussanträge am 10 . Januar 1989 vorgetragen (*). Er hat dem Gerichtshof folgende Entscheidung vorgeschlagen :
1
) Die Verordnung Nr . 2096/87 des Rates vom 13 . Juli 1987 über die vorübergehende Verwendung von Behältern wird für nichtig erklärt .
2
) Die Bestimmungen dieser Verordnung erzeugen weiterhin ihre Wirkungen, bis die aufgrund dieses Urteils zu erlassende Verordnung ergeht .
3
) Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens .
(*) Originalsprache : Deutsch .