LSG Niedersachsen-Bremen Urteil LS zitiert von 2

Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Versicherter nach § 1247 Abs 3 S 1 Buchst b RVO auch noch nach der an …

Sozialrecht

Leitsatz

Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Versicherter nach § 1247 Abs 3 S 1 Buchst b RVO auch noch nach der an ihn gerichteten Aufforderung der Krankenkasse, einen Rehabilitations- bzw Rentenantrag zu stellen, den Zeitpunkt für den Eintritt des Versicherungsfalles bestimmen kann.