Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Versicherter nach § 1247 Abs 3 S 1 Buchst b RVO auch noch nach der an …
Sozialrecht
Leitsatz
Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Versicherter nach § 1247 Abs 3 S 1 Buchst b RVO auch noch nach der an ihn gerichteten Aufforderung der Krankenkasse, einen Rehabilitations- bzw Rentenantrag zu stellen, den Zeitpunkt für den Eintritt des Versicherungsfalles bestimmen kann.