Der zur Anpassung an die Spielverordnung vom 11. Dezember 1985 geplante Umbau einer Spielhallenanlage kann …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Der zur Anpassung an die Spielverordnung vom 11. Dezember 1985 geplante Umbau einer Spielhallenanlage kann auch dann durch Bestandsschutz gedeckt sein, wenn dabei die räumliche Aufteilung des genutzten Geschosses erheblich verändert wird.