Im Prozeßkostenhilfeverfahren - einschließlich des Beschwerdezulassungsverfahrens - sind die Anforderungen an …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Im Prozeßkostenhilfeverfahren - einschließlich des Beschwerdezulassungsverfahrens - sind die Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen auch beim anwaltlich vertretenen Rechtsmittelführer zu senken.
2. Das Prozeßkostenhilfeverfahren wirft nicht Fragen von grundsätzlicher Bedeutung auf, soweit sich diese nicht spezifisch auf das Prozeßkostenhilfeverfahren beziehen.