OLG Stuttgart · Baden-Württemberg 4. Strafsenat Beschluss

Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen Beschluss zur Strafvollstreckung KI-Titel

Rechtsbeschwerde · Strafvollstreckung · Zulässigkeit · Kosten · Gegenstandswert

Strafrecht

Tenor

Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts – 13. Strafvollstreckungskammer – Tübingen vom 23. Dezember 2021 wird einstimmig gemäß § 119 Abs. 3 StVollzG als unzulässig

verworfen.

Der Antragsteller hat die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen.

Der Gegenstandswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf bis 500 Euro festgesetzt.

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