VG Gelsenkirchen · Nordrhein-Westfalen Beschluss zitiert von 2

Abweisung des Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz KI-Titel

vorläufiger Rechtsschutz · Antragsablehnung · Streitwertfestsetzung

Verwaltungsrecht

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf 12.460,00 € festgesetzt.

Gründe

2

1. Der Antrag wird abgelehnt.