VG Gelsenkirchen · Nordrhein-Westfalen Beschluss zitiert von 2
Abweisung des Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz KI-Titel
vorläufiger Rechtsschutz · Antragsablehnung · Streitwertfestsetzung
Verwaltungsrecht
Tenor
1. Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
2. Der Streitwert wird auf 12.460,00 € festgesetzt.
Gründe
2 1. Der Antrag wird abgelehnt.