VGH Hessen 1. Senat Urteil LS

Die Aufwendungen eines Beamten für die Inanspruchnahme eines Heilpraktikers durch die im privaten …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Die Aufwendungen eines Beamten für die Inanspruchnahme eines Heilpraktikers durch die im privaten Angestelltenverhältnis stehende, pflichtversicherte Ehefrau des Beamten sind voll beihilfefähig, wenn die Pflichtkrankenkasse keinerlei Ersatz leistet.