Es erscheint zweifelhaft, ob ein Nachbar eine Bebauung abwehren kann, die zu seiner Grenze die nach § 12 Abs …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Es erscheint zweifelhaft, ob ein Nachbar eine Bebauung abwehren kann, die zu seiner Grenze die nach § 12 Abs 1 NBauO ( BauO ND ) vorausgesetzten Maße einhält, zu einer anderen Grenze diese Maße überschreitet, aber insoweit durch eine Baulast nach § 8 Abs 2 NBauO ( BauO ND ) abgesichert ist.
Ein Nebengebäude an der Grenze, das im Abstand von 3 m von der Grenze einen selbständig nutzbaren Heizungsraum enthält, ist unzulässig, weil der Heizungsraum nach Zweck und äußerer Gestaltung Bestandteil des Nebengebäudes ist und nicht ein selbständiges Gebäude.