Unzulässigkeit der Klage wegen fehlenden Vorverfahrens, wenn der rechtzeitig erhobene Widerspruch sich …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Unzulässigkeit der Klage wegen fehlenden Vorverfahrens, wenn der rechtzeitig erhobene Widerspruch sich ausdrücklich nur gegen die Höhe der Enteignungsentschädigung richtet, gegen die die Klägerin nur im ordentlichen Rechtsweg vorgehen kann, nicht jedoch gegen die Eigentumsbeschränkung, welche Streitgegenstand des Verwaltungsstreitverfahrens ist.