LAG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 1

Die Unkündbarkeitsregelung des § 53 Abs 3 BAT gilt bei Arbeitsverhältnissen, die wegen Verstoß des § 60 Abs 1 …

Arbeitsrecht

Leitsatz

Die Unkündbarkeitsregelung des § 53 Abs 3 BAT gilt bei Arbeitsverhältnissen, die wegen Verstoß des § 60 Abs 1 BAT gegen § 41 Abs 4 SGB 6 aF über das 65. Lebensjahr des Mitarbeiters fortgesetzt worden sind, nicht.

Ein solches Arbeitsverhältnis ist fristgemäß mit der sich aus § 53 Abs 2 BAT ergebenden Frist kündbar.