OVG Niedersachsen Urteil LS

Nicht zumutbare Geruchsbelästigungen sind nicht gegeben, wenn zwischen einem Putenmaststall und der …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Nicht zumutbare Geruchsbelästigungen sind nicht gegeben, wenn zwischen einem Putenmaststall und der Wohnbebauung eine Entfernung von mehr als 300 Metern liegt.