LG Hamburg 16. Zivilkammer Beschluss

Aussetzung des Verfahrens wegen Vorabentscheidungsersuchen zur GlüStV 2012 KI-Titel

Vorabentscheidungsersuchen · Unionsrechtskonformität · Aussetzung des Verfahrens · GlüStV 2012 · ZPO § 148 Abs. 1

Zivilrecht

Tenor

Das Verfahren wird bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in dem anhängigen Verfahren C-440/23 ausgesetzt.

Gründe

1

Die Entscheidung beruht auf einer entsprechenden Anwendung des § 148 Abs. 1 ZPO. Die Entscheidung des Rechtsstreits hängt von der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in dem Verfahren C-440/23 über ein Vorabentscheidungsersuchen des Civil Court Malta ab, da es in jenem Verfahren um die Frage geht, ob § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 unionsrechtskonform war (vgl. BGH, Beschluss v. 10.01.2024, Az. I ZR 53/23).