OLG Hamm – 20 U 117/05
Zivilrecht
Tenor
wird der Senatsbeschluss vom 21.10.2005 wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass der Streitwert 7.850,00 € beträgt.
wird der Senatsbeschluss vom 21.10.2005 wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass der Streitwert 7.850,00 € beträgt.