OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 2

Kurdischen Volkszugehörigen steht im Westen der Türkei grundsätzlich eine inländische Fluchtalternative zur …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Kurdischen Volkszugehörigen steht im Westen der Türkei grundsätzlich eine inländische Fluchtalternative zur Verfügung (Bestätigung und Fortschreibung der Senatsrechtsprechung).

2. Kurden aus der Türkei haben weder mit einer höheren Bestrafung wegen Wehrdienstentziehung zu rechnen als andere türkische Staatsangehörige noch drohen ihnen im Zusammenhang mit der Wehrdienstentziehung oder der Wehrdienstleistung asylrechtsrelevante oder andere menschenrechtswidrige Übergriffe.