Die einfache Mitgliedschaft eines albanischen Volkszugehörigen aus der serbischen Provinz Kosovo in der LDK …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die einfache Mitgliedschaft eines albanischen Volkszugehörigen aus der serbischen Provinz Kosovo in der LDK zieht in der Regel keine politischen Verfolgungsmaßnahmen der serbischen Behörden nach sich. Das gleiche gilt für LDK-Mitglieder, die sich in der Bundesrepublik Deutschland nicht in auffälliger Weise exilpolitisch engagiert haben, im Falle der Rückkehr in ihre Heimat.