Die für Anlegung des Straßenbestandsverzeichnisses geltende Fiktion des § 63 Abs 5 S 1 NStrG (StrG ND ) …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Die für Anlegung des Straßenbestandsverzeichnisses geltende Fiktion des § 63 Abs 5 S 1 NStrG (StrG ND ) erfaßt auch Straßen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Nds Straßengesetzes am 1. Januar 1963 noch nicht Gemeindestraßen oder sonstige öffentliche Wege waren.
2. Fehlt im Straßenbestandsverzeichnis die Bezeichnung der Wegeflurstücke, so ist die Entscheidung der Gemeinde über die Aufnahme der Straße in das Straßenbestandsverzeichnis nicht unwirksam (nichtig).