Verwertet ein Gericht in Asylverfahren Erkenntnismittel, die ihm aus allgemein zugänglichen Quellen, aus …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Verwertet ein Gericht in Asylverfahren Erkenntnismittel, die ihm aus allgemein zugänglichen Quellen, aus anderen Asylverfahren oder sonst aus seiner Tätigkeit bekanntgeworden sind, macht es in der Regel Gebrauch von gerichtskundigen und damit im Sinne von § 291 ZPO (iVm § 173 VwGO ) offenkundigen Tatsachen, die keines Beweises bedürfen (Bestätigung und Fortschreibung der Rechtsprechung des 11. Senats).