Eine Dunglege mit einer Mauer bildet eine einheitliche bauliche Anlage und kann nicht in eine Einfriedung und …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Eine Dunglege mit einer Mauer bildet eine einheitliche bauliche Anlage und kann nicht in eine Einfriedung und eine Dungstätte "zerlegt" werden mit der Folge, daß die Erleichterungen der Abstandsflächenvorschriften für Einfriedungen zur Anwendung kommen.