Die Umkategorisierung aller Arbeitsposten in der Fernsprechauskunft von Beamtendienstposten in …
Arbeitsrecht
Leitsatz
Die Umkategorisierung aller Arbeitsposten in der Fernsprechauskunft von Beamtendienstposten in Angestelltenarbeitsposten ist durch das tarifliche Bestimmungsrecht des § 3 der Anlage 2 TV DBP/TV Angestellte nicht gedeckt. Sie verstößt gegen die tariflichen Eingruppierungsgrundsätze, gegen den tariflich begründeten Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Vergütung von Angestellten und Beamten und entspricht nicht billigem Ermessen gemäß § 315 BGB.