OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 4

Der Ensembleschutz nach § 3 Abs 3 NDSchG ( DSchG ND ) ist nicht auf eine zahlenmäßig kleine Gruppe von …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Der Ensembleschutz nach § 3 Abs 3 NDSchG ( DSchG ND ) ist nicht auf eine zahlenmäßig kleine Gruppe von baulichen Anlagen beschränkt, sondern kann auch eine ganze Siedlung umfassen.

Eine Gruppe baulicher Anlagen kann nach § 3 Abs 3 NDSchG ( DSchG ND ) auch dann als Ensemble ein Baudenkmal sein, wenn keine der baulichen Anlagen für sich ein Baudenkmal ist.

Zur Beeinträchtigung des Denkmalwertes eines Ensembles durch bauliche Erweiterungen einer einzelnen baulichen Anlage.