OVG NRW 1. Senat Beschluss
Einstellung des Verfahrens wegen Wirksamkeitsverlust des Urteils KI-Titel
Verfahrenseinstellung · Wirksamkeitsverlust · Asylverfahren · Unanfechtbarkeit
Verwaltungsrecht Erledigt/eingestellt
Tenor
Das Verfahren wird eingestellt.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 10. August 2022 ist wirkungslos.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 80 AsylG).