OVG NRW 1. Senat Beschluss

Einstellung des Verfahrens wegen Wirksamkeitsverlust des Urteils KI-Titel

Verfahrenseinstellung · Wirksamkeitsverlust · Asylverfahren · Unanfechtbarkeit

Verwaltungsrecht Erledigt/eingestellt

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 10. August 2022 ist wirkungslos.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 80 AsylG).