LG Arnsberg · Nordrhein-Westfalen Beschluss

Gewährung von Prozesskostenhilfe ohne rechtshängiges Verfahren KI-Titel

Prozesskostenhilfe · Rechtshängigkeit · Antrag auf Verfahrensdurchführung · Irrtum

Zivilrecht Aufgehoben

Tenor

Der Beschluss vom 23.07.2013 wird aufgehoben.

Gründe

2

Der Beschluss vom 23.07.2013 wird aufgehoben.

3

Aufgehoben durch Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 05.11.2013 (19 W 13/13).

Gründe

5

Die Gewährung von Prozesskostenhilfe erfolgte irrtümlich. Da ein Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens nicht gestellt wurde, ist das Verfahren nicht rechtshängig.