Ein vollständig mit einer unter Denkmalschutz stehenden Burgruine bebautes Grundstück, das durch eine …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Ein vollständig mit einer unter Denkmalschutz stehenden Burgruine bebautes Grundstück, das durch eine Gemeindestraße erschlossen wird, kann der Straßenbeitragspflicht unterliegen.
Permalink
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten:https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190030731