AG Bochum · Nordrhein-Westfalen Beschluss

Die Beurkundung hat – wie bisher geschehen – gem. § 26 PStG analog zu erfolgen, da eine einschlägige …

Zivilrecht

Tenor

Der zuständige Standesbeamte wird angewiesen, die anonyme Geburt des Kindes S zu beurkunden.

Diese Entscheidung ergeht nach § 45 Abs. 2 PStG.

Gründe

1

Die Beurkundung hat – wie bisher geschehen – gem. § 26 PStG analog zu erfolgen, da eine einschlägige Gesetzesregelung fehlt und diese Regelung dem Wohl des Kindes dient.