Verzeichnis› Gerichte› Hessen› OLG Frankfurt am Main› 2008› Dezember 2008› 16 U 113/08 OLG Frankfurt am Main · Hessen 16. Zivilsenat Beschluss 18.12.2008 16 U 113/08 Die Parteien haben auf eine Begründung der Entscheidung verzichtet Zivilrecht Tenor Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben. Der Streitwert für die Berufung wird auf 16.000,- € festgesetzt.Gründe 1 Die Parteien haben auf eine Begründung der Entscheidung verzichtet. Permalink Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten:https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190014209